Regeln des Veranstalters
Allgemein
-
Jeder Hund muss haftpflichtversichert sein.
-
Für jeden Hund ist eine gültige Tollwutimpfung nachzuweisen.
-
Die Durchfahrt durch Wandschamel ist nach Möglichkeit nur im Sinne der aufgestellten Wegweiser und dann auch nur mit möglichst geringer Geschwindigkeit erwünscht. Für Flurschäden entlang der Straße haftet der Verursacher.
-
Sämtliche Regeln und Voraussetzungen, welche im FCI Pflichtenheft für die Durchführung der FCI-Weltmeisterschaft (FCI-WM) für Fährtenhunde angeführt sind, sind einzuhalten.
-
An allen öffentlichen Orten sind Hunde immer an der Leine oder mit einem Maulkorb zu führen.
Headquarter
-
Der Hundekot ist zu entsorgen (Sackerl und Tonnen hierfür befinden sich am Veranstaltungsgelände des Headquarters).
-
Hunde sind am gesamten Gelände an der Leine zu führen.
Wettkampfgelände
Folgende Richtlinien sind im Fährtengelände ausnahmslos einzuhalten und wurden mit den Grundeigentümern und der Jagdgesellschaft vereinbart:
-
Der Hundeführer sowie der Mannschaftführer dürfen mit ihren Autos sowie jeweils darin 4 mitbeförderte Personen auf das Gelände fahren und dort auf den ihnen zugewiesenen Plätzen parken bzw. zusehen +.
-
Parken ist auf den vom Lotsen zugewiesenen Plätzen gestattet.
-
Das Betreten des Prüfungsgeländes ist grundsätzlich für alle verboten (ausgenommen berechtigte Personen).
-
Hunde müssen ausnahmslos an der Leine geführt werden (Ausnahme: in der Zeit der eigenen Prüfung am Gelände)
-
Das Training ist im gesamten Prüfungsgebiet verboten (Radius 50 km rund um das Headquarter). Eine Missachtung zieht einen Ausschluss nach sich.
Gesundheitsauflagen
Bei der Weltmeisterschaft sind nur Hunde erlaubt, die bei guter Gesundheit sind. Das Mitbringen von Tieren, die sichtbare Krankheitszeichen aufweisen oder tierärztlichen oder seuchenpolizeilichen Beschränkungen unterliegen, ist nicht gestattet. Darüber hinaus darf der Hund nicht in verbotener Weise beeinträchtigt werden, d. h. Maßnahmen unterzogen worden sein, die darauf abzielen, sein Aussehen, seine Leistung oder sein Verhalten/ seinen Charakter unangemessen zu verändern oder Anzeichen einer Verletzung oder Krankheit zu
verschleiern.
Auszug Tierschutzgesetz
Bitte beachten Sie, dass es nach österreichischem Recht strengstens verboten ist, Gewalt gegen Tiere anzuwenden oder jegliche Art von elektrisierenden oder chemischen Dressurgeräten, Stachelhalsbändern und Würgehalsbändern an Ihren Hunden zu verwenden. Jeder Verstoß gegen diese Regeln führt zur Disqualifikation und zum Platzverweis. Kettenhalsbänder sind erlaubt, müssen aber einen Stopper haben, um ein Zusammenziehen des Halsbandes zu verhindern.
Bei Nicht-Einhaltung der oben genannten Punkte kann es zu Disqualifikation kommen!