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Anmeldung

Zur Information, da bereits mehrere Anfragen eingegangen sind:
 

Auszug aus dem Pflichtenheft für die Durchführung der FCI-Weltmeisterschaft (FCI-WM) für Fährtenhunde gemäß FCI-IGP-FH

6. Zulassung und Anmeldung der Teilnehmer

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6.2. Der Teilnehmer muss Mitglied eines NHV (Nationaler Hundeverband) sein, die der FCI angeschlossen ist oder die von der Gebrauchshundekommission zur Teilnahme eingeladen wurde. Das Startrecht für einen NHV kann nach zwei Prinzipien, deren Anwendung der NHV überlassen bleibt, erfolgen:

  • Staatsbürgerschaft

  • Gesetzlicher Wohnsitz (laut den Statuten der FCI)

  • Der Hundebesitzer muss die Staatsbürgerschaft jenes Landes haben, für welches sein/ihr Hund am Wettbewerb teilnimmt, oder muss seinen/ihren gesetzlichen Wohnsitz seit mindestens 12 Monate in jenem Land haben, für welches sein/ihr Hund im Wettbewerb antritt. Sofern der Hundebesitzer eine Doppelstaatsbürgerschaft besitzt, kann er/sie ohne Einschränkung das eine oder das andere Land wählen. Falls Schwierigkeiten auftreten, so sind diese zwecks endgültiger Regelung dem FCI-Vorstand zu melden

  • Ungeachtet seiner/ihrer Nationalität, darf der Hundeführer nur für ein einziges Land starten und ist berechtigt, nur einen Hund zu führen.

  • Der Hund muss mindestens 6 Monate lang im Zuchtbuch oder Anhangregister jenes Landes eingetragen sein, für das er im Wettbewerb antritt.

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