
Anmeldung
Zur Information, da bereits mehrere Anfragen eingegangen sind:
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Team-Registrierung / Meldung der Nation
Deadline mit 31. Jänner 2025 abgelaufen - gemeldete Nationen unter unterstehendem Link abrufbar
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Meldung der Starter
Die Meldung der jeweiligen Starter kann ab sofort durch die Mannschaftsführer durchgeführt werden.
Meldeschluss: 28. Februar 2025https://www.caniva.com/event/20078/30--FCI-IGP-FH-World-Championship-2025/
Zahlungsabwicklung Meldegebühr
Die Meldegebühr pro Starter beträgt 130,00 EUR.
Sobald Sie via Caniva gemeldet haben, überweisen Sie bitte den entsprechenden Betrag (abhängig von der Anzahl der gemeldeten Starter
z. B. 130,00 EUR für einen Starter, 260,00 EUR für zwei Starter) auf das folgende Konto:
Bankverbindung:
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Land: Österreich
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Kontoinhaber: Österreichischer Verein für Deutsche Schäferhunde (SVÖ)
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Bank: Sparkasse Mühlviertel-West Bank Aktiengesellschaft
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IBAN: AT75 2033 4000 0000 3228
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BIC: SMWRAT21XXX
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Verwendungszweck: Bitte geben Sie im Verwendungszweck die Nation an, für die Sie gemeldet haben.
Wichtige Hinweise zur Bezahlung:
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Die Zahlung der Meldegebühr erfolgt ausschließlich per Überweisung.
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Eventuell anfallende Überweisungsgebühren sind vom Absender zu tragen.
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Bitte stellen Sie sicher, dass der vollständige Betrag ohne Abzüge auf dem oben genannten Konto eingeht. Nur so kann Ihre Meldung berücksichtigt werden.
Auszug aus dem Pflichtenheft für die Durchführung der FCI-Weltmeisterschaft (FCI-WM) für Fährtenhunde gemäß FCI-IGP-FH
6. Zulassung und Anmeldung der Teilnehmer
6.2. Der Teilnehmer muss Mitglied eines NHV (Nationaler Hundeverband) sein, die der FCI angeschlossen ist oder die von der Gebrauchshundekommission zur Teilnahme eingeladen wurde. Das Startrecht für einen NHV kann nach zwei Prinzipien, deren Anwendung der NHV überlassen bleibt, erfolgen:
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Staatsbürgerschaft
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Gesetzlicher Wohnsitz (laut den Statuten der FCI)
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Der Hundebesitzer muss die Staatsbürgerschaft jenes Landes haben, für welches sein/ihr Hund am Wettbewerb teilnimmt, oder muss seinen/ihren gesetzlichen Wohnsitz seit mindestens 12 Monate in jenem Land haben, für welches sein/ihr Hund im Wettbewerb antritt. Sofern der Hundebesitzer eine Doppelstaatsbürgerschaft besitzt, kann er/sie ohne Einschränkung das eine oder das andere Land wählen. Falls Schwierigkeiten auftreten, so sind diese zwecks endgültiger Regelung dem FCI-Vorstand zu melden
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Ungeachtet seiner/ihrer Nationalität, darf der Hundeführer nur für ein einziges Land starten und ist berechtigt, nur einen Hund zu führen.
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Der Hund muss mindestens 6 Monate lang im Zuchtbuch oder Anhangregister jenes Landes eingetragen sein, für das er im Wettbewerb antritt.