
WICHTIGES FÜR MANNSCHAFTSFÜHRER
Die Zulassung der Teilnehmer ist durch den Mannschaftsführer vor Anmeldung der Starter sicherzustellen.
Auszug aus dem Pflichtenheft für die Durchführung der FCI-Weltmeisterschaft für Fährtenhunde:
4.8. Auszug
Jeder Teilnehmer muss bei der Tierarztkontrolle ein Tierarztattest in englischer Sprache vorlegen in dem bestätigt wird, dass der Hund physisch in der Lage ist die Anforderungen der Prüfung zu erfüllen.
Es obliegt dem Verantwortlichen für den Hund abzuklären, wie sich eine bestimmte Behandlung (zB Wartezeiten nach ärztlicher Behandlung) oder sonstige Maßnahmen auf die Teilnahmeberechtigung des Hundes auswirken können. Der für den Hund Verantwortliche muss auch die Vorschriften seiner eigenen LAO beachten.
Ein Dopingtest kann durchgeführt werden. Beschließt die LAO oder die Prüfungsleitung, eine Probe zur Untersuchung eines möglichen Dopings oder sonstiger unangemessener Maßnahmen zu entnehmen, ist der für den Hund Verantwortliche verpflichtet, den betreffenden Hund zur Untersuchung und für weitere Untersuchungen, die sich aus dem Test ergeben, zur Verfügung zu stellen.
6.2.
Der Teilnehmer muss Mitglied eines NHV sein, die der FCI angeschlossen ist oder die von der Gebrauchshundekommission zur Teilnahme eingeladen wurde. Das Startrecht für einen NHV kann nach zwei Prinzipien, deren Anwendung der NHV überlassen bleibt, erfolgen:
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Staatsbürgerschaft
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Gesetzlicher Wohnsitz (laut den Statuten der FCI)
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Der Hundebesitzer muss die Staatsbürgerschaft jenes Landes haben, für welches sein/ihr
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Hund am Wettbewerb teilnimmt, oder muss seinen/ihren gesetzlichen Wohnsitz seit mindestens 12 Monate in jenem Land haben, für welches sein/ihr Hund im Wettbewerb antritt. Sofern der Hundebesitzer eine Doppelstaatsbürgerschaft besitzt, kann er/sie ohne Einschränkung das eine oder das andere Land wählen. Falls Schwierigkeiten auftreten, so sind diese zwecks endgültiger Regelung dem FCI-Vorstand zu melden
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Ungeachtet seiner/ihrer Nationalität, darf der Hundeführer nur für ein einziges Land starten und ist berechtigt, nur einen Hund zu führen.
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Der Hund muss mindestens 6 Monate lang im Zuchtbuch oder Anhangregister jenes Landes eingetragen sein, für das er im Wettbewerb antritt.
6.7.
Zur FCI-Weltmeisterschaft (FCI-WM)/FCI-Europameisterschaft (FCI-EM) können nur von dem NHV selektionierte Hunde zugelassen werden, die vorher mindestens eine Prüfung nach FCI-IFH mit Ausbildungskennzeichen (AKZ) bestanden haben.
Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die Voraussetzung nicht ausschließlich auf die FCI-IGP FH Prüfung beschränkt ist. Auch Hunde, die IFH 2 Prüfung mit AKZ (bis zum 31. Dezember 2024) oder die IFH 3 Prüfung mit AKZ (ab dem 1. Januar 2025) abgelegt und bestanden haben, sind zur FCI-Weltmeisterschaft (FCI-WM) zugelassen.
Kurzfassung Zulassungsvoraussetzungen:
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FCI-IGP FH oder
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IFH 2 (bis 31.12.2024) oder
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IFH 3 (ab 01.01.2025)
6.8.
Der Hund muss in einem von der FCI anerkannten Zuchtbuch oder Anhang zum Zuchtbuch
(„Appendix“ oder „Livre d’Attente“) eingetragen sein. Zudem dürfen Hunde, die im Zuchtbuch einer Organisation eingetragen sind, die nicht Mitglied der FCI ist, aber mit der die FCI durch eine vertragliche Vereinbarung einer gegenseitigen Anerkennung der Zuchtbücher verbunden ist, ebenfalls teilnehmen. Chirurgische Kastrierte Hündinnen und Rüden sind zugelassen, wenn durch ein tierärztliches Attest die ursprüngliche Unversehrtheit nachgewiesen wird.
Folgende Atteste und Dokumente sind mitzubringen:
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Jeder Teilnehmer muss bei der Tierarztkontrolle ein Tierarztattest in englischer Sprache vorlegen in dem bestätigt wird, dass der Hund physisch in der Lage ist die Anforderungen der Prüfung zu erfüllen.
DOWNLOAD Formular -
Chirurgische Kastrierte Hündinnen und Rüden sind zugelassen, wenn durch ein tierärztliches Attest die ursprüngliche Unversehrtheit nachgewiesen wird. (keine Formvorschrift des Attests)
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Leistungsheft
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Ahnentafel des Hundes
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Fahne der Nation (für Einzug und Siegerehrung)
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Ehrenpreis der jeweiligen Nation (Übergabe beim Headquater Turnierbüro bei Veranstaltungsbeginn)
Weitere wichtige Infos:
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Bei der Veranstaltung wird keine Kartenzahlung akzeptiert – Bargeld € Euro
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Bitte vorab um Übermittlung
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der Nationalhymne per Mail an info@fci-igp-fh-wch2025.at
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ein Bild des jeweiligen Starters im Zuge der Meldung via Caniva
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Die Hunde müssen versichert sein. Die Versicherung muss einen Schutz im Ausland (Österreich) beinhalten. Für etwaige Schäden, die der Hund verursacht, welche nicht durch eine Versicherung gedeckt sind, haftet der Hundehalter.
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Info Einfuhrbestimmung unter: www.oesterreich.gv.at
Mannschaftsführerbesprechung
(+ Auslosung der Nationenreihenfolge für die Einzellosung)
Vor Beginn der FCI-Weltmeisterschaft (FCI-WM)/FCI-Europameisterschaft (FCI-EM) beruft der
Präsident der FCI-Gebrauchshundekommission eine Mannschaftsführersitzung ein, an der die
Fährtenaufsichtsperson, die Prüfungsrichter, Organisationsleiter, Prüfungsleiter und die
Mannschaftsführer teilzunehmen haben. In der Mannschaftsführersitzung wird die Reihenfolge in der die Länder zur Verlosung kommen, durch das Los bestimmt.
Abschlussbesprechung Mannschaftsführer
Nach dem Ende aller Fährtenarbeiten der FCI-Weltmeisterschaft beruft der Präsident der FCI-Gebrauchshundekommission eine Mannschaftsführersitzung ein, an der die Fährtenaufsichtsperson, Prüfungsrichter, Organisationsleiter und die Mannschaftsführer teilzunehmen haben. In der Mannschaftsführersitzung wird die abgelaufene Veranstaltung besprochen, Erfahrungen festgehalten und eventuelle Verbesserungen vorgeschlagen.
Diese Sitzung wird vor der Siegerehrung stattfinden.